Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
Frage von andre t. • 18.10.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024
Frage von Jean-Pierre M. • 17.10.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 01.07.2024
Es ist unser Ziel, Unterschiede bei den Betreuungsanteilen im Bereich des sogenannten asymmetrischen Wechselmodells bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts besser abzubilden
Frage von Jürgen B. • 16.10.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024
Die Hisbollah wurde in Deutschland im April 2020 mit einem Betätigungsverbot belegt. Sie stellt das Existenzrecht des Staates Israel offen infrage und ruft zu dessen gewaltsamer Beseitigung auf.
Frage von Olaf H. • 15.10.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 26.03.2024
Klar ist: Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit.
Frage von Heike R. • 12.10.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 06.05.2024
Klar ist: Der Anschlag auf Nordstream 2 muss aufgeklärt werden und die dahinterstehenden Personen zur Verantwortung gezogen werden.
Frage von Nevin O. • 12.10.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 29.04.2024
Mein Ziel ist es, das Justizsystem so zu reformieren, dass es modern, effizient und gerecht ist.