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Der Bundesfinanzhof hat mit Vorlagebeschluss vom 17. November 2020, Az. VIII R 11/18, dem Bundesverfassungsgericht Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste vorgelegt
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
Der Bundesfinanzhof hat mit Vorlagebeschluss vom 17. November 2020, Az. VIII R 11/18, dem Bundesverfassungsgericht Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste vorgelegt
Der Gesetzentwurf wird nach dem Beschluss des Bundeskabinetts in den Bundestag eingebracht.
Wir werden in diesem Jahr zur Reform des Abstammungsrechts umfassende Vorschläge vorlegen.
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Wir Freie Demokraten wollen das Namensrecht umfassend reformieren und die individuelle Wahlfreiheit stärken.
Die Familienbesteuerung muss so weiterentwickelt werden, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit gestärkt wird.