Auf nationaler Ebene ist der Grundsatz in Artikel 103 des Grundgesetzes verankert: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“
Der aktuelle Vorschlag soll lediglich eine Änderung des Paragraf 184b StGB aus dem Jahr 2021 korrigieren, die zu großen Problemen in der Praxis geführt hat. Denn seitdem werden in der Tat auch Fälle erfasst, die eigentlich nichts mit dem zu tun haben, was man landläufig unter der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte versteht:
Die Bundesregierung und die zuständigen Sicherheitsbehörden haben umfassende Strategien und Maßnahmen entwickelt, um jegliche Form von Extremismus und Terrorismus effektiv zu bekämpfen
Wir brauchen eine Gesellschaftspolitik auf der Höhe unserer Zeit. Dazu zählt insbesondere auch ein modernes Namensrecht. Denn das hier geltende Recht ist zu restriktiv und wird den vielfältigen Lebenswirklichkeiten in unserem Land nicht gerecht
Das Gesetz ist seit dem 26.03.2024 verkündet und tritt in wesentlichen Teilen am 27. Juni 2024 in Kraft.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat Vorschläge erarbeitet für die seit langem geforderte – und im Koalitionsvertrag vereinbarte – Reform des Unterhaltsrechts.