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Marco Buschmann
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Frage von Timo B. •

BZR-Auszug/Führungszeugnis bei Self ID: wie verhält es sich mit eventuellen Vorstrafen einer Person, die sich zu einer Änderung des Geschlechtseintrags und Namens entschließt?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

wie verhält es sich mit eventuellen Vorstrafen einer Person, die sich zu einer Änderung des Geschlechtseintrags und Namens entschließt?

Sehen potenzielle Arbeitgeber (privat/ÖD) die Eintragungen, wenn diese unter dem vorherigen Geschlecht/Namen begangen wurden?

Falls ja: Wie passt das zum geplanten Offenbarungsverbot?

Falls nein: Wie wollen Sie einen eventuellen Missbrauch verhindern?

VG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In einem Führungszeugnis werden die nach den Vorschriften des BZRG einzutragenden Verurteilungen zu einer Person mit ihren aktuellen Personendaten erfasst. Das Führungszeugnis erfasst weder eine Chronologie des eigenen Namens noch etwa des Wohnortes. Insofern ergeben sich für die schon bisher auf Grundlage des TSG mögliche Änderung des Geschlechtseintrags keine Besonderheiten zu anderen Anlässen einer Namensänderung. 

Das Selbstbestimmungsgesetz befasst sich mit dem Verfahren, das zu einer Änderung des Geschlechtseintrags führt. Genauso wie nach alter Rechtslage wird dann das Führungszeugnis unter dem aktuellen Namen geführt. 

Freundliche Grüße

 

Dr. Marco Buschmann

Mitglied des Deutschen Bundestages

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