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Marco Buschmann
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Frage von Irene L. •

Werden Sie Edward Snowden die deutsche Staatsbürgerschaft geben, damit er endlich nach Berlin kommen kann, unbeschwert ?

Sehr geehrter Justizminister Buschmann, Sie haben doch auf Ihrer USA-Reise über Edward Snowden gesprochen? Sie verstehen doch, dass wir ihm Whistleblowerschutz schuldig sind, seitdem wir ihm den Zeugenschutz bei seinem Untersuchungsausschuss in Berlin verweigerten (obwohl wir ja seinem Hinweis in der Sache Recht gegeben haben) ? - Ich versuche nun seit 2013 meine Repräsentanten davon zu überzeugen, dass man sich hier bei uns, als Lehre aus unserer gruseligen Geschichte, an den Wesensgehalt der Artikel 5, 10, 16, 19, 20 Grundgesetz zu halten hat: und deshalb Edward Snowden, wie vom EU-Parlament geschrieben, unbeschwert bei uns zu leben erlauben muss, => wofür ihm die deutsche Staatsangehörigkeit fehlt. Wir schulden ihm Rettung, wer sind wir eigentlich, wenn wir einem mutigen, anständigen Verfassungsverteidiger die Zukunft ruinieren? Ich komme damit nicht klar ! Deshalb nerve ich Sie damit - das scheint ja ungeheuerlich schwierig in Ordnung zu bringen zu sein.
Viele Grüße,
I. L.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Edward Snowden im Jahr 2013 veröffentlichten Informationen über die Geheimdiensttätigkeiten der NSA haben das Bewusstsein für Datenschutz in Deutschland nachhaltig erhöht. Von dieser politischen Debatte zu unterscheiden ist die von Ihnen aufgeworfene rechtliche Frage nach der Gewährung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Zwingende Voraussetzung ist, dass ein Antrag auf Einbürgerung gestellt wird. Dieser liegt bislang nicht vor. Die Entscheidung hierüber würde dann nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes fallen, nicht durch eine politische Entscheidung der Bundesregierung. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass der Einzubürgernde seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Entscheidung über die Einbürgerung bis zum Abschluss von Ermittlungsverfahren auszusetzen ist. Die Vereinigten Staaten haben mehrfach ihre Absicht bekräftigt, Edward Snowden für seine Taten strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Insofern wäre mit einem Auslieferungsantrag der USA zu rechnen. Ob diesem entsprochen werden würde, ist wiederum keine politische Entscheidung, sondern den unabhängigen Gerichten überantwortet. Sie hätten dann darüber zu befinden, ob im Fall von Edward Snowden eine politische oder lediglich eine strafrechtliche Verfolgung stattfindet. Diesbezüglich ist zunächst einmal festzustellen, dass es sich auch bei den USA um einen Rechtsstaat handelt.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann

Mitglied des Deutschen Bundestages

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