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Antwort von Lars Castellucci
SPD
• 22.05.2024

Die Überprüfung wird grundsätzlich nur auf Antrag der/des Dienstvorgesetzten bzw. Arbeitgeberin und Arbeitgeber durchgeführt. Diese können z. B. MdB, Fraktion oder aber die Verwaltung des Deutschen Bundestages sein. Faktisch ist es so, dass alle Mitarbeitenden der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einer Sicherheitsüberprüfung (Ü1) unterzogen werden, so will es die Bundestagsverwaltung.

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