Die Überprüfung wird grundsätzlich nur auf Antrag der/des Dienstvorgesetzten bzw. Arbeitgeberin und Arbeitgeber durchgeführt. Diese können z. B. MdB, Fraktion oder aber die Verwaltung des Deutschen Bundestages sein. Faktisch ist es so, dass alle Mitarbeitenden der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einer Sicherheitsüberprüfung (Ü1) unterzogen werden, so will es die Bundestagsverwaltung.
Frage von Margarete P. • 29.04.2024
Antwort von Lars Castellucci SPD • 22.05.2024
Frage von Jens W. • 27.04.2024
Antwort von Lars Castellucci SPD • 24.06.2024
Die Rürup-Rente hat leider einige Schwächen.
Frage von Reinhard P. • 24.04.2024
Antwort von Lars Castellucci SPD • 30.04.2024
Die Bleibeperspektive ist ein wichtiges Thema, für das ich mich einsetze. Wir diskutieren zur Zeit unterschiedliche Modelle.
Frage von Rolf R. • 08.04.2024
Antwort von Lars Castellucci SPD • 15.04.2024
Einen konkreten Zeitplan hierzu kann ich Ihnen leider nicht nennen.
Frage von Carsten K. • 04.04.2024
Antwort von Lars Castellucci SPD • 28.06.2024
Die Länge eines Gesetzgebungsverfahren variiert.
Frage von Norbert B. • 27.03.2024
Antwort von Lars Castellucci SPD • 15.04.2024
Die von Ihnen angesprochene Vermögensabschöpfung wurde unter Federführung der SPD und nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 8/19) aus dem Jahr 2021 deutlich ausgeweitet.