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Frage von Yannik L. •

Waffenrechtsverschärfung: Setzen Sie sich dafür ein das Führen eines Messers länger als 6 cm zwecks Outdooraktivitäten wie z.B. Biwakieren, Camping, Pfadfinderarbeit etc. weiterhin zu gestatten?

Insbesondere geht es mir um die angedachte Verkürzung erlaubter Messer von 12 auf 6 cm. Es mag sein, dass in Innenstädten seltenst Notwendigkeit zum Führen eines solchen Messers besteht, aber auf dem Land, insbesondere bei Outdooraktivitäten (Camping, mehrtägige Wanderungen, etc.) ist es oft sinnvoll ein Messer (länger 6 cm) für verschiedene Arbeiten dabei zu haben. Jemand, der leidenschaftlich gerne in der Natur unterwegs ist, sollte meiner bescheidenen Meinung nach nicht dafür kriminalisiert werden, ein dazu passendes Werkzeug mitzuführen.

Vielen Dank für Ihren Dienst am Volk.

Hochachtungsvoll

Ein Natur- und Abenteuerfreund

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