Die AfD fordert „Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild“, auch in dem von Ihnen genannten Antrag. Wer sich mit den Anträgen und der Haltung der AfD zu diesem Thema befasst, merkt schnell, dass sie dabei die Menschen- und Minderheitenrechte ganz klar in Frage stellt und unsere Demokratie damit gefährdet.
Wenn eine festzulegende Zahl von Menschen fordert, über eine Frage abstimmen zu können, dann sollten wir das ermöglichen. Dabei sollten dann aber die gleichen Regeln unserer Verfassung gelten, wie für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch.
Wir setzen uns in den Haushaltsberatungen dafür ein, dass Bundesbeamte eine amtsangemessene Besoldung erhalten.
Sportliche Großveranstaltungen tragen von sich aus Friedensbotschaften in sich. Ich halte eine Ausdehnung auf Friedensaktivisten nicht für zielführend.
Die Abschaffung des Familienzuschlages ist nicht vorgesehen.
Der Verfassungsschutz ist als staatliches Organ immer an Recht und Gesetz gebunden. Welche Partei, welche Institution oder welche Personen beobachtet werden, obliegt allein der Behörde nach den gesetzten Maßstäben der wehrhaften Demokratie: Gefahren des politischen Extremismus und Terrorismus sowie die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten sollen aufgeklärt werden.