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Lars Castellucci
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Frage von Max F. •

Gibt es bereits einen Beschluss zu § 107d BeamtVG "Weitergewährung erhöhte Hinzuverdienstgrenze"

Sehr geehrter Herr Castellucci, im Januar 24 verwiesen Sie auf den "Referentenentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" der eine Verlängerung der erhöhten Hinzuverdienstgrenze von 120Prozent des § 107d BeamtVG bis zum 31.12.2026 vorsieht. Gibt es hierzu bereits eine Kabinettbeschluss? Bzw. werden zwischenzeitliche Nachteile nach jetzigem Stand rückwirkend ausgeglichen? Aufgrund der Planung der Ampel-Regierung, im Zuge der geplanten Wachstumsinitiative, eine fünfstellige Einmalzahlung oder eine dauerhaft erhöhte Rente, oder mit einer Prämie ältere Beschäftigte dazu zu ermuntern, auch über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten, wäre es für den Versorgungsempfänger, der im Bereich "Flüchtlingsmanagement", wo übrigens enormer Personalmangel herrscht, mehr als gerecht, die erhöhte Hinzuverdienstgrenze nicht in Frage zu stellen. Um eine positive Nachricht wäre ich sehr dankbar.

MfG

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