(...) Dazu gehören u.a. eine verstärkte Förderung des medizinischen Nachwuchses, eine Förderung von Niederlassungen in unterversorgten Gebieten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen oder erweiterte Gründungsmöglichkeiten für Medizinische Versorgungszentren. Vor allem aber wurde der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, die Bedarfsplanungs-Richtlinie mit Blick auf die demografische Entwicklung einer Region anzupassen. (...)
(...) Mit einer Solidarrente wollen wir langjährige Beschäftigung honorieren, auch für Geringverdiener. Wer 35 Jahre oder länger Beiträge gezahlt hat und/oder Zeiten für Kindererziehung und Pflege angerechnet bekommt, soll einen Anspruch auf eine gesetzliche Solidarrente haben, sofern keine ausreichende Anzahl an Entgeltpunkten und kein umfangreiches sonstiges Einkommen im Haushalt vorhanden ist. (...)
(...) Das Rentenkonzept der SPD enthält wichtige Punkte, um ein Leben im Alter in Würde zu sichern. Das Rentenniveau wollen wir auf bei mindestens 48 Prozent sichern. (...)
(...) Nachdem das Gesetz Ende 2015 beschlossen, ist es nun Aufgabe des Übertragungsnetzbetreibers TenneT, den Bedarf zu begründen und den genauen Verlauf der Leitung zu planen. Allein schon aus meiner Funktion als Berichterstatter für Netzausbau stehe ich mit TenneT in Kontakt, als Abgeordneter mit vielen Stromleitungsbauvorhaben im Wahlkreis aber natürlich auch, weil ich die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich halten möchte. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass diese Leitung, wenn sie am Ende überhaupt benötigt wird, als Erdkabel verlegt werden sollte - übrigens in Übereinstimmung mit dem Landkreis Aurich. (...)
(...) Auch wenn ich die eine oder andere Regelung, wie den 500 MW Deckel, im Detail anders ausgestaltet hätte, so bin insgesamt sehr zufrieden mit dem Gesetz und freue mich über die zusätzlichen Ausbaumöglichkeiten, die dadurch für erneuerbarer Energien geschaffen werden und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in den Städten. (...)
(...) Laut Ministerium sind die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erlaubniserteilung auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes, auch im Hinblick auf die gewerbsmäßige Hundeausbildung, bundesgesetzlich geregelt. Im Zuge der nächsten Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung will das Ministerium prüfen, ob das Genehmigungsverfahren für die Tätigkeit der Hundeausbildung in der Tierschutz-Hundeverordnung näher geregelt werden kann und soll. (...)