Frage an Johann Saathoff von Mona G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Saathoff,
ich erlaube mir noch eine wichtige Frage:
Gibt es eine Erklärung dafür, dass bis zum heutigen Tage keine Rechtsverordnung zum Tierschutzgesetz § 11 8. f vorliegt?
Das Gesetz trat am 13.07.2013 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Mona Göbel
Sehr geehrte Frau Göbel,
ich habe mich in dieser Angelegenheit an das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung gewandt. Laut Ministerium sind die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erlaubniserteilung auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes, auch im Hinblick auf die gewerbsmäßige Hundeausbildung, bundesgesetzlich geregelt. Im Zuge der nächsten Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung will das Ministerium prüfen, ob das Genehmigungsverfahren für die Tätigkeit der Hundeausbildung in der Tierschutz-Hundeverordnung näher geregelt werden kann und soll.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff, MdB