
Ich kann Ihnen dazu nur antworten, dass das BMI den Gesetzentwurf nicht für verfassungswidrig hält.
Johann Saathoff, MdB
Ich kann Ihnen dazu nur antworten, dass das BMI den Gesetzentwurf nicht für verfassungswidrig hält.
Leider kann ich Ihnen aber keine andere Antwort geben, als dass die regierungsinterne Abstimmung andauert und es noch keinen Kabinetttermin gibt.
In den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz ging es um verschiedene Zulagen, so auch fünf Zulagen aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums, zu denen auch die Feuerwehrdienstzulage zählt. Die Abgeordneten konnten sich bei diesen fünf Zulagen jedoch nicht auf die Einbeziehung von Pensionären einigen.
Ich kann Ihnen dazu leider nur sagen, dass die Abstimmung andauert.
Für Enteignungen gibt es in Deutschland zu Recht hohe rechtliche Hürden.
Wie schon bei Ihrer Frage zu den Grauen Wölfen gilt auch hier, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen äußert, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.