Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat sich mit den zum Referentenentwurf eingegangenen Stellungnahmen intensiv auseinandergesetzt, so auch beim Thema alimentativer Ergänzungszuschlag und Kindergeld.
Der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeldes um weniger als 15 Prozentüber dem Grundsicherungsniveau liegt
In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen. Danach wird das Gesetzgebungsverfahren zur Alimentation so schnell wie möglich finalisiert.
Zu Ihrer Frage zu den Fristen in Bezug auf den Familienzuschlag, kann ich Ihnen leider keine abschließende Antwort geben, da sich sowohl bis zum Kabinettbeschluss als auch im parlamentarischen Verfahren Änderungen ergeben können.
Ich gehe derzeit davon aus, dass das parlamentarische Verfahren im Herbst laufen wird, sodass der Zuschlag dann zügig nach Abschluss des Verfahrens ausgezahlt werden kann.
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt: