In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen. Danach wird das Gesetzgebungsverfahren zur Alimentation so schnell wie möglich finalisiert.
Für die Frage des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen ist das jeweilige Endgrundgehalt maßgebend, weshalb das Abstandsgebot nach wie vor beachtet wird.
Letztlich dient der reguläre Einstieg in höhere Erfahrungsstufen für Beamtinnen und Beamte im einfachen Dienst sowie in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 in Stufe 3 auch der Sicherstellung einer ausreichenden Mindestalimentation.
Danach wird das Gesetzgebungsverfahren zur Alimentation so schnell wie möglich finalisiert.
vielen Dank für Ihre Frage. Diese Frage kann Ihnen am besten die hessische Landesregierung beantworten
Ich bedaure, dass ich dazu an dieser Stelle nichts Verbindliches sagen kann, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und sich sowohl bis zum Kabinettbeschluss als auch im parlamentarischen Verfahren Änderungen ergeben können.