(...) Zunächst halte ich es für richtig, dass wir uns – auch in der Union – mit den Überlegungen von Ministerpräsident Dieter Althaus und anderen Verfechtern eines Grundeinkommens auseinandersetzen. Meine eigene Meinungsbildung ist bei diesem Thema allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass ich um Verständnis bitte, dass ich mich hier noch nicht detailliert äußern möchte, handelt es sich doch um Umgestaltungen, die tiefgreifende strukturelle Änderungen mit sich brächten. (...)
(...) Selbstverständlich ist eine hundertprozentige Sicherheit und ein vollständiger Schutz vor schweren Straftaten oder terroristischen Angriffen nicht möglich, auch nicht mit gesetzgeberischen Neuregelungen. Dennoch bin ich der Auffassung, dass man – unter Beachtung und Abwägung der grundrechtlich geschützten Freiheiten – die Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung ergreifen muss und – selbstverständlich immer innerhalb dieser Grenzen – nichts unversucht lassen darf, was zum Schutz der Bürger in gewissem Maße beitragen kann, um Gefahren zu reduzieren. Anderenfalls würde der Vorsprung von Terroristen oder anderen Verbrechern durch den technischen Fortschritt immer größer, während die Ermittlungsbehörden den Entwicklungen hinterherhinkten. (...)
(...) Die Kommission stellt vielmehr fest, dass die demokratischen Reformen weitgehend zum Erliegen gekommen seien. Moniert werden insbesondere große Defizite bei der Sicherstellung der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit in der Türkei. Nicht vereinbar mit europäischen Vorstellungen ist auch die Tendenz, Konflikte eher militärisch zu lösen denn politisch, wie als jüngstes Beispiel die Zustimmung des türkischen Parlaments zu einem Einmarsch der Streitkräfte in den Nordirak zur Bekämpfung der PKK zeigt. (...)
(...) Zu Ihrer weiteren Frage im Zusammenhang mit Flatrates: das neue Gesetz verpflichtet die Telekommunikationsunternehmen, die Daten für sechs Monate zu speichern, nicht länger. Der hierdurch verfolgte Schutzzweck ist vorrangig vor der Datenvermeidung. (...)
(...) Verlängerungen sind nur – ebenfalls auf höchstens drei Monate befristet – möglich, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung fortbestehen. Aufzeichnungen über Gesprächsgegenstände, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, sind unzulässig. Gleichwohl aufgezeichnete Gesprächsinhalte, die diesen Bereich betreffen, sind unverzüglich zu löschen. (...)
(...) Ich kann Ihnen auch versichern, dass in den Gesetzesberatungen die im Vorfeld von unterschiedlicher Seite geäußerte Kritik sehr wohl geprüft worden ist, dass jedoch – unter Abwägung der sich gegenüberstehenden Grundrechte – die jetzige Regelung als verfassungsgemäß eingestuft worden ist. Aus meiner vorstehenden Antwort können Sie auch ersehen, dass die persönliche Freiheit einzelner Bürger allein durch die – vorübergehende – Speicherverpflichtung der Verkehrsdaten meiner Meinung nach nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Der Eingriff, der zwar gegeben ist, ist im Vergleich zum verfolgten Schutzzweck – auch nach Prüfung aller beteiligten Stellen – geeignet, erforderlich und auch angemessen im Sinne der Verhältnismäßigkeitsprüfung des Grundgesetzes. (...)