(...) Ich selbst habe wiederholt in mir wichtigen Ausnahmefällen anders abgestimmt, als es der "Fraktionslinie" entsprochen hätte. Mein insoweit abweichendes Stimmverhalten habe ich dabei stets der Fraktionsführung gegenüber angekündigt und begründet. Zu "Abstrafaktionen" von Seiten der Fraktionsführung oder der Fraktionsmehrheit ist es nie gekommen. (...)
Sehr geehrter Herr Gorges,
haben Sie Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.
(...) In dieser Situation halte ich es für wichtig, den unterschiedlichen Positionen und Erfahrungen mit Respekt zu begegnen. Für mich ist darüber hinaus jedenfalls klar, dass mir Positionen fremd sind, die Homosexualität als behandlungsbedürftige Krankheit ansehen. Jede Diskriminierung homosexueller Menschen lehne ich entschieden ab. (...)
(...) Dennoch erschließt sich mir Ihr Problem leider auch nicht aus Ihrer Nachfrage: Durch die Neuregelungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich ja daran nichts geändert, dass normalerweise überhaupt nicht auf die Daten zugegriffen wird. Dies erfolgt weiterhin – wie bisher aber auch schon – nur unter den sehr strengen Voraussetzungen, unter denen Strafverfolgungsbehörden auf Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung zugreifen dürfen. Unterstellt, diese Voraussetzungen lägen vor, so müsste man jetzt – wie aber bisher auch schon – in dem Strafverfahren nachweisen, dass man nicht selbst die Geräte genutzt hat. (...)
(...) Was Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen gegen Richtlinien der EU betrifft, so ist es zunächst so, dass Richtlinien sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten richten und der Umsetzung in nationales Recht bedürfen. Ist eine Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, so wie jetzt die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt wurden, so kann der Einzelne nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten gegen den Umsetzungsakt, in der Regel ein Gesetz, vorgehen. In Deutschland ist dazu die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gegeben, soweit eine Grundrechtsbeschwer geltend gemacht werden kann. (...)
(...) wie schon ausführlich in den vorstehenden Antworten mitgeteilt, werden bei der Vorratsdatenspeicherung nur die Verkehrsdaten, nicht die Telekommunikationsinhalte gespeichert. Die Speicherdauer beträgt sechs Monate. (...)