![Hermann Gröhe Portrait von Hermann Gröhe](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/hermann_groehe_153.jpg?itok=7yEeanDE)
(...) Dennoch erschließt sich mir Ihr Problem leider auch nicht aus Ihrer Nachfrage: Durch die Neuregelungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich ja daran nichts geändert, dass normalerweise überhaupt nicht auf die Daten zugegriffen wird. Dies erfolgt weiterhin – wie bisher aber auch schon – nur unter den sehr strengen Voraussetzungen, unter denen Strafverfolgungsbehörden auf Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung zugreifen dürfen. Unterstellt, diese Voraussetzungen lägen vor, so müsste man jetzt – wie aber bisher auch schon – in dem Strafverfahren nachweisen, dass man nicht selbst die Geräte genutzt hat. (...)