Frage an Hermann Gröhe von Walter W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gröhe,
sie sind Jurist. Dennoch haben sie der höchst problematischen und gefährlichen Vorratsdatenspeicherung, entgegen jeder Kritik zugestimmt.
Ich möchte Sie daher fragen was Sie entgegen dem Recht auf eine geschützte private Kommunikation bewogen hat, diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen und auf diese Weise beizutragen meine persönliche Freiheit massiv einzuschränken.
Weiterhin möchte ich Sie fragen, warum sie weder der enormen Kritik von Fachleuten noch der Kritik aus der Gesellschaft gefolgt sind, und ein Gesetz das offensichtlich den Interessen der Gesellschaft widerspricht beschlossen haben.
Sehr geehrter Herr Wißdorf,
haben Sie Dank für Ihre eMail über Abgeordnetenwatch zur Vorratsdatenspeicherung, in der Sie nach meinen Beweggründen für die Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung fragen. Ich darf Sie diesbezüglich zunächst auf meine vorstehende ausführliche Antwort an Herrn Krawetzke verweisen, in der ich hierzu konkret Stellung genommen habe. Ich kann Ihnen auch versichern, dass in den Gesetzesberatungen die im Vorfeld von unterschiedlicher Seite geäußerte Kritik sehr wohl geprüft worden ist, dass jedoch – unter Abwägung der sich gegenüberstehenden Grundrechte – die jetzige Regelung als verfassungsgemäß eingestuft worden ist. Aus meiner vorstehenden Antwort können Sie auch ersehen, dass die persönliche Freiheit einzelner Bürger allein durch die – vorübergehende – Speicherverpflichtung der Verkehrsdaten meiner Meinung nach nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Der Eingriff, der zwar gegeben ist, ist im Vergleich zum verfolgten Schutzzweck – auch nach Prüfung aller beteiligten Stellen – geeignet, erforderlich und auch angemessen im Sinne der Verhältnismäßigkeitsprüfung des Grundgesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe