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Hermann Gröhe
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Frage von Timo T. •

Frage an Hermann Gröhe von Timo T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Als Wähler aus Ihre Wahlkreis folgendes Anliegen: Begründen Sie bitte möglichst detalliert Ihre Zustimmung zur Voratsdatenspeicherung, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Fragen:

Wie rechtfertigen Sie, dass für die Strafverfolgungsbehörden Zugriffsmöglichkeiten auf einen Datentopf geschaffen werden, in dem ohne jeden konkreten Verdacht und ohne konkreten Anlass private Verbindungsdaten der Telekommunikation gesammelt werden, die zum Beispiel Rückschlüsse über meine Kontakte und meinen Aufenthaltsorte zulassen?

Wie können Sie sicherstellen, dass diese Daten nicht für unbefugte Zwecke missbraucht werden bzw, dass die im Gesetz genannten Zwecke nicht noch wesentlich erweitert werden?

Aufgrund meiner vertraglichen Vereinbarungen mit Telekommunikationsunternehmen, die Leistunge wie E-Mail-Verkehr, IP- und Mobilelefonie unabhängig von Verbindungsdauer und Anzahl der Verbindungen pauschal abrechnen (sog. Flatrate) ist die Erhebung einzelner Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich. Zwingt das neue Gesetz die Unternehmen jetzt, die Daten dennoch zu sammeln und falls ja, wie verträgt sich diese Auswirkung des Gesetzes mit dem Grundsatz der Datenvermeidung?.
Anders gefragt: Werden künftig Telekommunikationsdaten allein aufgrund des Gsetzes zur Vorratsdatenspeicherung erhoben und gesammelt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thalmann,

vielen Dank auch für Ihre Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich meine Ausführungen aus den vorstehenden Antworten hier nicht nochmals im Detail wiederhole, sondern Sie bitte, diese den früheren Antworten zu entnehmen. Was Ihre weitere Frage bzw. Befürchtung einer Erweiterung der Datennutzung angeht, so setzte einer unverhältnismäßigen Erweiterung selbstverständlich die Verfassung ihre Grenzen – ganz abgesehen davon, dass solche auch nicht im Raume stehen.

Zu Ihrer weiteren Frage im Zusammenhang mit Flatrates: das neue Gesetz verpflichtet die Telekommunikationsunternehmen, die Daten für sechs Monate zu speichern, nicht länger. Der hierdurch verfolgte Schutzzweck ist vorrangig vor der Datenvermeidung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe

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