(...) Eine juristische Definition von „Killerspielen“ gibt es meines Wissens nicht. Wenn ich von „Killerspielen“ rede, gehe ich davon aus, dass Killerspiele solche Computerspiele sind, in denen das realitätsnah simulierte Töten von Menschen in der fiktiven Spielwelt wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung ist und der Erfolg des Spielers im Wesentlichen davon abhängt, wobei insbesondere die graphische Darstellung der Tötungshandlungen und die spielimmanenten Tötungsmotive zu berücksichtigen sind. (...)
(...) Ich persönlich bin entschieden der Meinung, dass man auch und gerade in der Gastronomie nichtGastronomieem Passivrauchen ausgesetzt sein sollte. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir nicht nur kleine Schritte, sondern einen großen im Sinne des Gesundheitsschutzes vorankommen würden und unterstütze deshalb auch die Bundesregierung bei der Umsetzung der Maßnahmen, die in die Kompetenz des Bundes fallen. (...)
(...) Ich bin der Ansicht, dass gute Gründe für ein Verbot von Killerspielen sprechen. Der Schutz Jugendlicher muss hier vor dem Freiheitsrecht Erwachsener Vorrang haben. (...)
Sehr geehrter Herr Schlösser,
haben Sie Dank für Ihr eMail-Schreiben vom 17. September 2005. Leider hat mich Ihre Anfrage erst nach der Bundestagswahl erreicht. Dennoch möchte ich Ihnen gerne antworten.
Sehr geehrter Herr Lüngen,
Sehr geehrter Herr von Stetten,
haben Sie Dank für Ihr gestriges eMail-Schreiben.
Gerne beantworte ich Ihre Frage nach der Haltung der Union zu Volksentscheiden.