Die neue Blaue Karte EU ab November 2023 - Laut der Ausländerbehörde in meiner Stadt wird dies nur für die Personen möglich sein, die eine Blaue Karte nach dem 01.04.2024 erhalten. Stimmt das?
Sehr geehrter Herr Demir,
lassen Sie mich diese Gelegenheit nutzen, um der SPD zu gratulieren und zu applaudieren für den Mut, so viele Änderungen im Zuwanderungsgesetz vorzunehmen. Das war lange nötig.
Meine Frage bezieht sich auf die Änderungen zum Familiennachzug der Eltern für Inhaber einer Blauen Karte.
Laut der Ausländerbehörde in meiner Stadt wird dies nur für die Personen möglich sein, die eine Blaue Karte nach dem 01.04.2024 erhalten. Stimmt das?
Wenn ja, sollte dann nicht eine Ausnahme für die früheren Blue-Card-Inhaber gemacht werden
die ihre Blaue Karte unter viel strengeren Bedingungen und Anforderungen, mit mehr Bruttogehalt und Anerkennungen erhalten haben?
Halten Sie das nicht für ungerecht?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort,
Resul S.
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht und die unterstützenden Worte.
Es ist wichtig, dass wir es in der Ampel geschafft haben, ein zeitgemäßes Einwanderungssystem auf den Weg zu bringen. Der bisherige Fokus auf Menschen, die einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung, die mit einer qualifizierten deutschen Ausbildung als gleichwertig anerkannt wurde, war aus meiner Sicht zu eng gesetzt und zu bürokratisch. Denn auch Menschen mit ausländischer Qualifikation werden auf dem deutschen Arbeitsmarkt gesucht und sollten die Chance haben, eine Zeit lang oder dauerhaft als Erwerbstätige in Deutschland zu leben. Diesen Kurs haben wir mit der Ampel-Koalition konsequent verfolgt und haben mit der Anerkennungspartnerschaft und der Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung neue Möglichkeiten geschaffen, mit Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen. Zur selbstfinanzierten Arbeitsplatzsuche kommt ab Juni zudem die Chancenkarte. Ich bin froh, dass ich als Berichterstatter für die SPD-Fraktion diese wichtige Reform mit vorantreiben konnte.
In Bezug auf den Elternnachzug sprechen Sie tatsächlich einen wichtigen Punkt an. Die begrüßenswerte Verbesserung gilt für zukünftig einwandernde Fachkräfte und führt zu einer Ungleichbehandlung von bereits hier lebenden ausländischen Fachkräften sowie von Deutschen mit ausländischen Eltern. Ich sehe die Regelung als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte. Das Thema sollte also im Rahmen der weiteren migrationspolitischen Gesetzgebungen noch einmal grundsätzlicher angegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir