Hallo Herr Demir, im aktuellen SBG Entwurf wird das Offenbarungsverbot sehr stiefmütterlich behandelt. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass echt ein echtes Offenbarungsverbot gibt?
Sehr geehrte Frau W.,
danke für Ihre Nachricht.
Zunächst: Ich freue mich sehr darüber, dass wir nun das TSG außer Kraft setzen. Denn trans- und intergeschlechtliche Personen dürfen weder diskriminiert noch misshandelt werden. Deswegen führen wir das Selbstbestimmungsgesetz ein und vereinfachen somit die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag zu ändern und bauen zeit- und kostenintensive bürokratische Hürden ab.
Zum Offenbarungsverbot: Alte Personenstandsdaten dürfen nicht offenbart oder ausgeforscht werden. Das gilt nicht für Daten in amtlichen Registern, bei öffentlichem und rechtlichem Interesse wie bei Strafverfolgung.
Neu ist im Gesetz im Vergleich zum Entwurf: Das Offenbarungsverbot wird nun auch weiter ausgeweitet auf enge Familienangehörige (Ehepartner:innen, Verwandte in grader Linie, anderer Elternteil des Kindes) für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln. Findet ein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot statt, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir