Hakan Demir
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SPD
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Frage von Nina H. •

Setzen Sie sich auch für das Recht zur Selbstbestimmung für die Menschen ein, die rechtlich am wenigsten Kontrolle über ihr eigenes Leben haben (z.B. Minderjährige und Menschen mit Betreuungsbedarf)?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau H.

danke für Ihre Frage.

Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben. Dies erfolgt mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innen. In den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten der Änderungserklärung nicht zustimmen, ersetzen Familiengerichte orientiert am Kindeswohl die Zustimmung der Eltern und wirken auf eine Befriedung familieninterner Konflikte hin – wie auch in allen anderen so gelagerten Konstellationen im Familienrecht es üblich ist. In der Regel wird das Familiengericht Minderjährigen zur Wahrnehmung von deren Interessen auch einen Verfahrensbeistand bestellen.

Ist eine minderjährige Person geschäftsunfähig oder hat sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird die Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter:innen abgegeben. Dies geht auf die Sorgepflicht von gesetzlichen Vertreter:innen zurück. Liegt aber auf Grund der Nichtabgabe der Erklärung eine Gefährdung des Kindeswohls vor, kann das Familiengericht die Erklärung der Sorgeberechtigten ersetzen oder die Sorgeberechtigten das Sorgerecht für diese Angelegenheit teilweise entziehen. Gegebenenfalls gibt ein: zu bestellende:r Ergänzungspfleger:in dann die Erklärung gegenüber dem Standesamt ab.

Und auch bei Personen mit Betreuungsbedarf gilt: § 3 Absatz 3 SBGG stellt sicher, dass der/die Betreuer:in die Erklärungen nach § 2, die Geschäftsfähigkeit voraussetzen, stellvertretend für die betroffene Person abgeben kann, dies aber nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts. Der Genehmigungsvorbehalt soll gerade zum Schutz der betroffenen Person gewährleisten, dass der/die Betreuer:in die Erklärungen nach Maßgabe von § 1821 BGB auch wirklich abgibt, d.h. Wunsch und Willen der betroffenen Person feststellt und tatsächlich umsetzt.

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist ein Bekenntnis für eine diverse Gesellschaft verbunden. Diesem Ziel kommen wir nun ein Stück näher.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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