Einbürgerung nach 3 Jahren
Guten Tag Herr Demir,
laut Merkblatt deutsch C1 von Bamf ist Abschluss eine Berufsfachschule ( wie eine Einrichtung, die 3-jährige Pflegeausbildung anbietet) äquivalent zu C1- Zertifikat, und wer über diesen Abschluss verfügt, braucht nicht mehr eine C1 Spraprüfung vorzulegen, um seine Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen zu können.
Braucht man trotzdem ein C1 Zertifikat, um eine beschleunigte Einbürgerung zu beantragen? (angenommen sind andere Voraussetzungen erfüllt)
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage.
Für eine beschleunigte Einbürgerung von drei Jahren ist ein Nachweis, dass Deutsch auf C1-Niveau beherrscht wird, zwingend erforderlich.
Welche Dokumente Sie für diesen Nachweis einreichen müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde. Hinweise dazu finden Sie auch bereits auf der Seite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir