Frage von Girlesa L. • 20.01.2024
Ich besitze eine Einbürgerungszusicherung, die in März 2024 abläuft. Muss ich dann einen neuen Antrag stellen, sodass ich meine bisherigen Staatsangehörigkeit nicht abgeben muss?
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.01.2024
Sehr geehrte Frau L.,
danke für Ihre Frage.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde, ob eine Fristverlängerung der Einbürgerungszusage möglich ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, müssten Sie sich entscheiden, ob Sie entweder jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen und Ihre derzeitige verlieren, oder Sie Ihren Antrag zurückziehen und nochmal neu stellen, sodass Sie von der Staatsangehörigkeitsreform (und entsprechend der doppelten Staatsbürgerschaft) profitieren können. Die Reform wird zu Mitte des Jahres in Kraft treten.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir