Zusichering schon im Hand und Doppelstaatsgehörigkeit
Sehr geehrter Herr Demir,
Vielen Dank für ihre Unterstützung! Das freut uns sehr.
Was passiert für die Leute, die haben schon ein Zusichering bekommen bevor die neu Gesetz bekommen, und haben noch nicht die derzeitige Staatsangehörigkeit abgegeben.
Kann die Leute dann in diesen Fall nur warten bis die neu Gesetz Inkrafttreten, und dann die Deutsche Staargehörigket bekommen ohne die Abgabe von die derzeitige Staatsgehörigkeit?
Sehr geehrter Herr M.,
danke für Ihre Nachricht und die netten Worte.
Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.
Erst dann können Sie zwei oder mehrere Staatsbürgerschaften gleichzeitig haben. Wenn Ihre Einbürgerungszusage vorher abläuft und Sie vor Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform Ihre andere Staatsangehörigkeit abgeben, besitzen Sie nur noch die deutsche. Um dies zu vermeiden, gehen Sie bitte direkt auf Ihre zuständige Einwanderungsbehörde zu und bitten um Fristverlängerung oder fragen nach weiteren Möglichkeiten. Nehmen Sie nach Inkrafttreten der Reform die deutsche Staatsangehörigkeit an, so gelten für Sie entsprechend die neuen Regelungen.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir