Hakan Demir
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SPD
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Frage von Jessica S. •

Können Sie das einmal genauer erklären?

Hallo Herr Demir,

Sie schrieben mir folgenden Satz: "Sie warten also einfach ab, bis das neue Gesetz in Kraft tritt und können dann die Einbürgerungsbehörde informieren, dass sie nicht mehr beabsichtigen, ihre alte Staatsangehörigkeit niederzulegen - und die Behörde muss dank der neuen Rechtslage die Entscheidung über ihren Fall unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit treffen. "

Wie meinen Sie das genau? Welche Entscheidung, wenn es doch schon eine Zusicherung gibt.... Ich verstehe es leider nicht so genau, wie das gemeint ist. Wird dann wieder erneut die Einbürgerungszusicherung geprüft?

Oder kann man einfach nach in Kraft treten dann den deutschen Pass beantragen mit der Zusicherung ohne seine alte Staatsangehörigkeit aufzugeben? Wie ist da der Ablauf?

Viele Grüße und herzlichen Dank
J.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. 

Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. 

Dies gilt für die doppelte Staatsangehörigkeit, aber auch für weitere Änderungen wie beispielsweise das neue Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands und zum Schutz jüdischen Lebens. 

Eine Ausnahme gibt es: falls ein Antrag vor dem 23.08.2023 gestellt wurde, werden die alten Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung angewendet, wenn diese für die Antragsteller:innen günstiger ist. 

Man kann also jetzt unter der neuen Rechtslage auf Basis der alten Einbürgerungszusicherung - wie Sie zu Recht schreiben - den deutschen Pass beantragen und den alten Pass behalten. 

Das Berliner Landesamt für Einwanderung beschreibt den Vorgang so, dass Antragsteller:innen ihre Zusicherung an das zuständige Referat in der Behörde schicken, der Fall dann abschließend geprüft wird und ein Termin zur Einbürgerung vergeben wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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