Hakan Demir
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Frage von Paul S. •

Muss meine Frau nach meiner Einbürgerung noch 2 Jahre warten, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen oder nicht?

Wir sind 2 Ausländer, die eine Ehe vor 10 Jahren abgeschlossen haben. Wir wohnen seit Januar 2021 in Deutschland, also 3 Jahre. Ich habe ein Sprachzertifikat Deutsch Stufe C1, arbeite in Deutschland alle drei Jahre und zeige sehr gute berufliche Leistungen. Da es den besonderen Integrationsleistungen entspricht, plane ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Meine Frau hat ein Zertifikat telc Deutsch C1 bekommen, sie arbeitet zwar nicht aber zur gleichen Zeit bezieht sie keine Sozialleistungen und ich versorge uns beide. Kann meine Frau, laut dem neuen Gesetz, gleich nachdem ich den deutschen Pass bekommen habe, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Oder muss meine Frau darauf warten, dass ich den deutschen Pass bekommen habe, und danach noch 2 Jahre in Deutschland mit mir zusammen verbringen und erst dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für die Frage und für die Schilderung ihrer Situation. 

Für Situationen, in denen der Ehepartner oder die Ehepartnerin sich ebenfalls einbürgern lassen möchte, gibt es die Miteinbürgerung nach § 10, Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Die Ampel-Koalition hat hierzu im Rahmen der Reform beschlossen, dass diese Möglichkeit auch dann besteht, wenn sich die mit einzubürgernde Person noch nicht 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält. 

Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen. Die MBE-Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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