Hakan Demir
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Frage von Dom T. •

Gibt es eine “Überbrückung” für die Doppelte Staatsbürgerschaft?

Nachdem der Bundestag die Doppelte Stastsbürgerschaft verabschiedet hat, habe ich Die Staatsbürgerschaft der USA beantragt.

Dies ging wider Erwarten ruck zuck und ich habe bereits alle Termine zugewiesen bekommen.

Falls ich nun meine Termine wahrnehme - verschieben ist nur begrenzt möglich - verliere ich dann die deutsche Staatsbürgerschaft und muss diese nach §13 StAG wieder beantragen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Eine Sonderregelung für Personen, die Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes niederlegen gibt es nicht. 

Ich würd Ihnen empfehlen, mit den deutschen Behörden wegen der Ausstellung einer Beibehaltungsgenehmigung in Kontakt zu treten. Hier die Informationen der Deutschen Botschaft zum aktuellen Stand bei der Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung: https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/beibehaltung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit/1216762 

Ich würde grundsätzlich davor warnen, eine Einbürgerung nach § 13 StAG als leicht durchzuführendes Verfahren wahrzunehmen. Anders als bei ehemaligen Deutschen, die in Deutschland leben, gibt es für ehemalige Deutsche im Ausland keine Anspruchseinbürgerung, bei der Sie - unter Erfüllung bestimmter Kriterien - einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Die Voraussetzungen für die Wiedereinbürgerung sind hier aufgeführt: https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/wiedereinbuergerung-ehemaliger-deutscher/1216660

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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