Absenkung der Einbürgerung Voraussetzungen als Familie
Sehr geehrte Herr Demir,
Ich habe diese Frage, bezüglich die Absenkung der Voraufenthaltszeiten im Rahmen der Miteinbürgerung, früher im April gefragt (vgl.: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120 --> Fall 5). Und Sie haben damals auch geantwortet. Vielen Dank dafür. Jetzt wundere ich mich, ob die Anwendungshinweisen in diesen 3 Monaten Fristen oder nachher angepasst werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Y.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Um Ihren Fall korrekt einschätzen zu können, wäre es gut, wenn Sie mir Ihren Fall und Ihre Frage noch einmal ausführlicher via E-Mail zukommen lassen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir