Hakan Demir
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Frage von Seban F. •

Wird die Zeit vor § 16g auf die Einbürgerung angerechnet und ist eine Einbürgerung ohne Daueraufenthaltserlaubnis möglich?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

danke für Ihre Frage.

Zum rechtmäßigen Aufenthalt ist der Besitz eines Aufenthaltstitels notwendig. Dazu zählen bspw. eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU. Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.

Andere Aufenthaltstitel, z.B. für Studierende oder Menschen mit temporärem Schutz, sind von der Einbürgerung qua Gesetz ausgeschlossen (hier die komplette Liste der ausgeschlossenen Titel: §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes).

Bei weiteren Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich gerne an eine Migrationsberatungsstelle vor Ort.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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