Wird es einen gesonderten Antrag für die doppelte Staatsbürgerschaft geben, die vom momentanen Einbürgerungsantrag abweicht?
Sehr geehrter Herr Demir, ich (28) bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, habe aber aufgrund meiner türkischstämmigen Eltern einen türkischen Pass. Nun möchte ich vom neuen Gesetz der doppelten Staatsbürgerschaft Gebrauch machen, bin mir aber wegen des Antrags unsicher. Wird es - sobald das Gesetz eintritt - einen neuen Antrag dafür geben? Im momentanen Einbürgerungsantrag muss man ja angeben, dass man bereit ist, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben - was ich nicht möchte. Sollte ich also warten, bis das neue Gesetz in Kraft getreten ist?
Sehr geehrte Frau T.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ab dem 27.06. werden alle vorliegenden Anträge nach dem neuen Gesetz entschieden. Fragen nach der Bereitschaft, eine andere Staatsangehörigkeit niederzulegen, wären dann nicht mehr zulässig, da mit der aktuellen Reform alle Regelungen, die Einschränkungen der Mehrstaatigkeit bewirken, aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen werden.
Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen. Es würde aber auch die Möglichkeit bestehen, in Absprache ihrer Behörde Ihren Fall zurückzustellen, falls er wirklich schon vor dem 27.06. bearbeitet wird und aus ihrem Antrag ersichtlich ist, dass sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert werden möchten. (siehe folgende Einschätzung des Bundesinnenministeriums: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html)
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir