Hakan Demir
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Frage von D. C. •

Einbürgerung in Bezug auf den Lebensunterhalt aus dem Ausland - Gilt dies auch, wenn derjenige seinen ordnungsgemäßen Aufenthalt in Deutschland hat (Niederlassungserlaubnis) aber seinen Lebensunterhalt aus einem nicht EU Land bestreitet?

Hallo,

die Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sieht vor, dass derjenige, der die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, grundsätzlich in der Lage sein muss, seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten.

Gilt dies auch, wenn derjenige seinen ordnungsgemäßen Aufenthalt in Deutschland hat (Niederlassungserlaubnis) aber seinen Lebensunterhalt aus einem nicht EU Land bestreitet?

Viele Grüße

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Lebensunterhaltssicherung setzt voraus, dass Einbürgerungsbewerber:innen für sich und ihre Familienangehörigen ihren Lebensunterhalt ohne Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (also beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung im Alter) bestreiten kann. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt aus ausländischen Einkommensquellen bestreiten, ist das grundsätzlich erst mal kein Hinderungsgrund. Es ist aber angesichts des komplexeren Nachweises der Lebensunterhaltssicherung eventuell sinnvoll, sich anwaltlich oder im Rahmen einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/) beraten zu lassen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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