Hakan Demir
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SPD
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Frage von Sembol Ö. •

Doppelte Staatsangehöringkeit - Bearbeitungsdauer- Gibt es auf politischer Ebene irgendeine Möglichkeit hier eine Beschleunigung der Angelegenheit zu bewirken ?

Sehr geehrter Herr Demir,

nach telefonischer Auskunft der Einbürgerungsbehörde dauert die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages in Bayern derzeit ca. 2 Jahre.
Eine derartig extrem lange Bearbeitungszeit lässt sich meiner Meinung nach nicht mit einer "Antragsflut" oder "Personalmangel" erklären. Gibt es auf politischer Ebene irgendeine Möglichkeit hier eine Beschleunigung der Angelegenheit zu bewirken ? Mir drängt sich langsam der Verdacht auf, dass die Dinge absichtlich in die Länge gezogen werden (vielleicht bis nach den Wahlen im nächsten Jahr weil man fürchtet, dass das sich jetzt neu formierende Wählerklientel das Wahlergebnis möglicherweise in eine unerwünschte Richtung wenden könnte ?).

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ö.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ich stimme Ihnen zu, dass die mit der Reform erzielten großen Fortschritte für Teilhabe und Demokratie in Deutschland nicht dadurch abgeschwächt werden dürfen, dass lange Verfahren Menschen an der Einbürgerung und der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte hindern. 

Die hohe Belastung für die Behörden ist leider erst einmal ein Fakt. Dies hängt damit zusammen, dass bereits in den letzten Jahren aufgrund der Erfüllung der Voraufenthaltszeiten große neue Gruppen wie beispielsweise die um 2015 nach Deutschland geflohenen Syrer:innen einbürgerungsberechtigt geworden sind. Auch die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird zu mehr Fällen führen. Auch wenn beispielweise durch die Hinnahme der Mehrstaatigkeit einzelne Verfahren weniger komplex werden, entsteht durch das Gesetz mehr Aufwand für die lokalen Behörden.

Ob die Behörden den neuen Herausforderungen gewachsen sind und für einbürgerungsberechtigte Menschen Verfahren in einer angemessenen Zeit geboten werden können, ist aber wie Sie zu Recht sagen eine politische Entscheidung - um es konkret zu machen, eine landespolitische Entscheidung, denn die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den Ländern und Kommunen.

Ich bin daher beispielsweise in Berlin eng mit der Landesregierung im Austausch, die bereits zu Jahresbeginn mit einer zentralisierten Einbürgerungsbehörde, neuen Stellen und der Digitalisierung des gesamten Bewerbungsprozesses die Behörden so aufgestellt hat, dass die jährlichen Einbürgerungskapazitäten von ca. 8.000 auf über 20.000 Einbürgerungen steigen. 

Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen empfehlen, bei den politisch Verantwortlichen in Ihrer Stadt / Ihrem Landkreis nachzufragen, welche konkreten Schritte für eine gute Umsetzung der Reform unternommen werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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