Frage von Birgit B. • 02.04.2024
Guten Tag, Sie schrieben, in der BRD geborene Kinder erhielten künftig den deutschen Pass, sofern ein Elternteil 5 Jahre in der BRD lebe. Nicht zum Zeitpunkt der Geburt, sondern überhaupt?
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.04.2024
Sehr geehrte Frau B.,
danke für Ihre Frage.
In Deutschland geborene Kinder erhalten künftig automatisch den deutschen Pass, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt. Wenn die Kinder auch die Staatsangehörigkeit der Eltern erwerben, erhalten sie entsprechend von Geburt an die Mehrfachstaatsangehörigkeit.
Es geht wie bisher auch, siehe § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, um den Zeitpunkt der Geburt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir