Hakan Demir
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SPD
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Frage von Kaan C. •

Ich habe mein Abitur an einem deutschen Gymnasium im Ausland abgeschlossen. Wird dies als besondere Integrationsleistung bei der Einbürgerung anerkannt?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich wende mich an Sie, da ich im Internet keine Erklärung finden konnte.

Ich habe mein Abitur an einem deutschen Gymnasium im Ausland abgeschlossen. Seit drei Jahren lebe und arbeite ich in Deutschland und besitze eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Zudem erfülle ich alle weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung, einschließlich Sprachkenntnisse auf C1-Niveau, einen unbefristeten Arbeitsvertrag und das Bestehen des Einbürgerungstests.

Wird mein im Ausland erworbenes deutsches Abitur laut dem neuen Gesetz als besondere Integrationsleistung bei der Einbürgerung anerkannt?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

danke für Ihre Frage.

Ein Schulabschluss an einer deutschen Schule erfüllt zunächst das erforderliche Kriterium der Deutschkenntnisse, es ist also zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung. Ich gehe nicht davon aus, dass dies eine besondere Integrationsleistung ist.

Darüber entscheidet aber Ihre lokale Einbürgerungsbehörde, was genau unter besonderen Integrationsleistungen zu verstehen ist. Wenden Sie sich gerne dorthin.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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