Hakan Demir
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SPD
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Frage von Vivien D. •

Darf man nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz quasi drei Staatsangehörigkeiten haben, wovon zwei durch Erwerb erlangt wurden?

Sehr geehrter Herr Demir,

vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre stets hilfreichen Antworten bezüglich des Einbürgerungsgesetzes.

Ich bin in Rumänien geboren, und da meine Eltern die rumänische Staatsbürgerschaft haben, besitze ich automatisch seit meiner Kindheit die rumänische Staatsangehörigkeit. Als ich noch minderjährig war, haben meine Eltern die ungarische Staatsangehörigkeit für mich beantragt, wodurch ich ebenfalls die ungarische Staatsangehörigkeit erworben habe.

Meine Frage lautet: Ich lebe seit mehreren Jahren hier in Deutschland und möchte mich einbürgern lassen. Muss ich eine meiner Staatsangehörigkeiten aufgeben, um den deutschen Pass zu erhalten? Darf man quasi drei Staatsangehörigkeiten haben, wobei zwei davon durch Erwerb erlangt wurden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau D.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant. Ob das rumänischen oder ungarische Recht dafür Beschränkungen vorsieht, kann ich Ihnen leider nicht sagen - von deutscher Seite sind drei Staatsangehörigkeiten aber auf jeden Fall zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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