Hakan Demir
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Frage von Banu B. •

Anrechnen lassen den Voraufenthalt in Deutschland für die Einbürgerung

Sehr geehrter Herr Demir,

kann der vorherige Aufenthalt in Deutschland für die Einbürgerung angerechnet werden?

Wenn man z.B. 4,5 Jahre in Deutschland gelebt hat, dann einige Jahre außerhalb Deutschlands gelebt hat und dann wieder nach Deutschland gekommen ist, kann man sich dann die 4,5 Jahre für die Einbürgerung anrechnen lassen? oder muss man wieder von vorne anfangen, um den rechtmäßigen Aufenthalt zu erfüllen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Anrechnung früherer Aufenthaltszeiten ist möglich - das bleibt auch nach Inkrafttreten der beschlossenen Reform so. Sie können dazu entweder vor der Ausreise beantragen, dass auch ein über 6 Monate hinausgehender Auslandsaufenthalt nicht zur Unterbrechung des Aufenthalts führt oder sie können nach einer Unterbrechung frühere Aufenthaltszeiten anrechnen lassen. Nach der Neufassung des Gesetzes geht dies für bis zu 3 Jahre. 

Ich halte dies für eine gute Herangehensweise, da man einerseits "nicht wieder von vorne" anfangen muss und die frühere Erfahrung in Deutschland gewürdigt wird, andererseits aber auch immer sichergestellt ist, dass eine Person nach einer Unterbrechung wieder eine Weile in Deutschland gelebt hat, um eingebürgert werden zu können. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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