Doppelte Staatsbürgerschaft bei bereits begonnenen Einbürgerungsverfahren
Sehr geehrter Herr Demir,
Ich habe die Einbürgerungszusage erhalten und habe die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit beantragen müssen. Nun ist das Einbürgerungsverfahren abgeschlossen und ich wurde aufgefordert einen Termin zur Abholung der Urkunde zu machen. Nun meine Frage muss ich aufgrund der neuen Rechtslage dennoch zum türkischen Konsulat ,um die türkische Staatsangehörigkeit abzugeben oder kann ich nun beides behalten?
Sehr geehrter Herr H.,
Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Dies gilt für die doppelte Staatsangehörigkeit, aber auch für weitere Änderungen wie beispielsweise das neue Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands und zum Schutz jüdischen Lebens.
Eine Ausnahme gibt es: falls ein Antrag vor dem 23.08.2023 gestellt wurde, werden die alten Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung angewendet, wenn diese für die Antragsteller:innen günstiger ist.
In Bezug auf die Mehrstaatigkeit entfällt also seit dem 27.06. die Pflicht, die alte Staatsangehörigkeit niederzulegen. Falls sie die türkische Staatsangehörigkeit behalten möchten, informieren Sie also einfach Ihre Behörde, dass sie - ohne Niederlegung der Staatsangehörigkeit - eingebürgert werden möchten und Sie sollten zeitnah einen Termin erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir