Ich möchte in der Türkei in Immobilien investieren und die türkische Staatsangehörigkeit beantragen. Ich möchte jedoch weiterhin meine deutsche Staatsangehörigkeit behalten und in Deutschland leben.
Ist für mich als Deutscher Investor die doppelte Staatsbürgerschaft möglich?
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes gibt es von deutscher Seite keine Beschränkungen mehr für das Führen weiterer Staatsangehörigkeiten. Wenn ein Mensch Verbindungen zu mehr als einem Land hat und nach den in dem Land geltenden Gesetzes die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, sollte sich das auch in der Staatsangehörigkeit niederschlagen.
Klar war dabei für mich immer, dass dieser Grundsatz dann auch für alle Menschen gelten muss. Egal, ob für Kinder von Eltern mit unterschiedlicher Nationalität, für Migrant:innen, die in Deutschland eingebürgert werden oder für Deutsche, die im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Und genauso ist das Staatsangehörigkeit seit diesem Jahr auch geregelt.
Für Sie gilt also: Wenn Ihr Einbürgerungsantrag in der Türkei Erfolg hat, behalten Sie trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir