Wie stehen Sie zur Bundestagsresolution gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Bildungseinrichtungen, und wie viele weitere Resolutionen zu Antisemitismus sind geplant oder in Arbeit?
Sehr geehrter Herr Demir,
der vollständige Titel der Bundestagsresolution auf die sich meine Frage bezieht lautet „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“
Viele Grüße
Anita M.

Sehr geehrte Frau M.,
danke für Ihre Nachricht.
Dass gegen Antisemitismus in der gesamten Gesellschaft, auch an Schulen und Hochschulen, in Sportvereinen, auf der Straße, vorgegangen werden muss, steht außer Debatte. Vielen Punkten der Resolution stimme ich zu. Es gibt aber auch Teile, die ich nicht unterstütze. Denn die Frage ist, wie wir gemeinsam ein Vorgehen gegen Antisemitismus erreichen können. Denn: Antisemitismus wird nicht durch diesen Antrag bekämpft. Antisemitismus wird durch Arbeit bekämpft, durch Bildungsarbeit, durch Aufklärungsarbeit, durch Extremismusprävention, durch Dialog und Austausch mit verschiedenen Akteuren und auch durch strafrechtliche Härte. Durch ganz konkrete Maßnahmen, jeden Tag, überall in Deutschland. Und dafür benötigt es auch ausreichend Gelder für Träger und Projekte, die diese Arbeit umsetzen. Genau das muss sich auch in den anstehenden Haushaltsberatungen der neuen Regierung widerspiegeln.
Entsprechend teile ich Kritik der vielen Akteure aus Wissenschaft und Forschung wie auch beispielsweise der Hochschulrektorenkonferenz.
Nun wurde die Resolution im Bundestag beschlossen mit den Stimmen der SPD, Grünen, FDP und der CDU/CSU. Ich war zum Zeitpunkt der nächtlichen Abstimmung nicht im Plenum, sondern terminlich anders gebunden. Es gab aber eine breite Mehrheit für die Resolution. Fakt ist aber auch, dass die Resolution keine direkte rechtliche Wirkung hat. Zumal ja im vergangenen Jahr schon eine weitgreifende Antisemitismus-Resolution (wenn auch ohne rechtliche Wirkung) verabschiedet wurde. Eine weitere Resolution wäre aus meiner Sicht nicht notwendig gewesen.
Nun stellt sich die Frage, ob und wie in der Praxis mit den Inhalten der Resolution umgegangen wird und ob es daraus abgeleitete Konsequenzen geben wird. Wenn Sie da Beispiele haben sollten, lassen Sie mir diese gerne zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir