Lebensunterhaltssicherung mit Ehepartner und folgendem Szenario möglich als Einbürgerungsvoraussetzung?
Hallo Herr Demir,
ich erfülle alle Voraussetzungen der Einbürgerung. Nach meiner Arbeitslosigkeit habe ich mich selbstständig gemacht.und bekomme den Gründungszuschuss, meine Frau ist Erwerbstätig. Ist es ein Nachteil, dass ich Selbstständig bin, da ich noch keine 2 Jahre nachweisen kann, sondern erst ein paar Monate?
Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Für die Einbürgerung entscheidend ist nicht die Art der Beschäftigung, sondern der Bezug von Sozialleistungen. Nach Ihrer Beschreibung nehme ich an, dass Sie ausschließlich Leistungen nach dem SGB III (Gründungszuschuss beziehen). Dies wäre unproblematisch, da nur bei Leistungen nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch (in der Regel "Bürgergeld") die Einbürgerung im Grundsatz ausgeschlossen ist.
Zusätzlich stellt die zuständige Behörde eine Prognose darüber an, ob Sie auch in Zukunft ohne die nicht erlaubten Sozialleistungen Ihren Lebensunterhalt decken können. Ob die Monate der Selbstständigkeit für eine positive Prognose bereits ausreichen, sollten Sie daher vorab mit Ihrer Einbürgerungsbehörde oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene besprechen (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die weitere Selbstständigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir