Klärung von Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft und Nachweispflichten bei der deutschen Botschaft
Sehr geehrter Herr Demir,
vielen Dank für Ihre Unterstützung beim neuen Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft. Ohne Ihr Engagement wäre dies nicht so erfolgreich verlaufen. Viele Betroffene, die zwischen 2000 und dem 26.06.2024 die türkische Staatsbürgerschaft geheim angenommen haben, sind nun in Gefahr, ihre deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.
Könnte eine Ergänzung im Gesetz geprüft werden, um auch diese Fälle zu berücksichtigen?
Ich habe im Jahr 2002 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und später die türkische angenommen. Bei der Verlängerung meines deutschen Passes verlangt die Botschaft in der Türkei einen „Tam vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“. Da steht wann ich den türkischen Pass angenomen habe. Ich befürchte, dass dies zu einem Verlust meines deutschen Passes führen könnte.
Meine Fragen:
Könnte eine Regelung ergänzt werden, die frühere Fälle schützt?
Inwiefern darf die Botschaft Nachweise verlangen und kann dies zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen? Vielen Dank