Und: Eine deutsche Einbürgerungsbehörde darf rein rechtlich keinen ausländischen Pass einbehalten. Der muss immer dem Heimatland zurückgegeben werden.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes musste die alte Rechtslage angewendet werden.
Und: Ein Sprachnachweis auf dem Niveau C1 ist die notwendige Bedingung einer beschleunigten Einbürgerung nach bereits drei Jahren. Zusätzlich dazu müssen besondere Integrationsleistungen nachgewiesen werden, die die Einbürgerungsbehörde beurteilt.
Sie hatten während Ihres Bundesfreiwilligendienstes ja einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Dieser wird Ihnen als Voraufenthaltszeit anerkannt.
Es gibt weiterhin Wege zur Einbürgerung, auch für Personen, die beispielsweise wegen der Pflege eines Angehörigen nicht erwerbstätig sind. Allerdings erfordern diese Wege eine gute Begründung.
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben.