Vorab erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde ja lediglich die Zusage, dass Sie eingebürgert werden können, dem müssen Sie dann ja zustimmen, was die Annahme der Staatsbürgerschaft ist.
Die Unterhaltspflicht von Kindern für deren Eltern ("Elternunterhalt") greift nur bei sehr hohen Einkommen und auch dann nie soweit, dass Sie als erwerbstätige Tochter dadurch so stark belastet würden, dass Sie die für die Einbürgerung notwendige Lebensunterhaltssicherung nicht mehr tragen könnten
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten generell möglich. Eine Genehmigung ist dann nicht erforderlich.
Wir stellen deshalb das KSG von Rückblick auf Ausblick um: Ob mit Maßnahmen nachgesteuert werden muss, hängt künftig nicht mehr nur von der letztjährigen, sondern auch von der erwarteten Emissionsentwicklung bis 2030 ab.
Wie Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen und welche Voraussetzungen es gibt, finden Sie auf dieser Seite https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/.
In Kraft tritt die Staatsangehörigkeitsreform ja erst am 27. Juni. Bis dahin erstellt das Bundesinnenministerium Anwendungshinweise, die zeitnah veröffentlicht werden und an die Einwanderungsbehörden gehen.