Warum wehren SIE sich gegen ein Verbot BZW.WARUM sind Sie nicht gegen ein Verbot von: Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Warum wehren SIE sich gegen ein Verbot BZW.WARUM sind Sie nicht gegen ein Verbot von: Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich...sind sie koruppt und bestrechlich? Anders kann ich mir eine Haltung gegrn das grausame Verhalten gegenüber Lebewesen die Schmerz und Leid ertragen müssen, in Deutschland haben es Mörder so gut wie im Hotel doch die Tiere habe nichts Böses gemacht.Wenn Sie nichts aktiv tun sind sie ein Tierquäler! MfG
![Hakan Demir Hakan Demir](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/2021-07-28%2016.44.10.jpg?itok=K1KgeNWb)
Sehr geehrte Frau H.
danke für Ihre Frage.
Die Koalitionsparteien der Ampelregierung haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Wir setzen diese Punkte jetzt um. Wir alle tragen Verantwortung für Tiere. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert.
Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben uns wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen jetzt in die Gesetzesänderung ein.
Was verbessert sich konkret für die betroffenen Tiere und Tierarten? Mit den neuen Regelungen will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr, nur noch mit entsprechender Betäubung oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden dürfen. Zudem stehen den kontrollierenden Behörden künftig zusätzliche Instrumente zum Vollzug des Tierschutzrechts zur Verfügung. Auch das wird den Tierschutz weiter stärken.
Die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen hilft den Behörden dabei, systemische Mängel im Schlachtprozess (z.B. mangelhafte Betäubungsgeräte) aufzudecken. Außerdem soll die Nachfrage nach Tieren mit Qualzuchtmerkmalen durch ein Ausstellungs- und Werbeverbot sinken.
Die Novelle des Tierschutzgesetzes wird Ende September im Bundestag beraten. Es ist vorgesehen, dass sie zu Ende Dezember in Kraft tritt.
Als SPD-Bundestagsfraktion ist uns der Tierschutz sehr wichtig. Nun werden wir in den Gesetzesverhandlungen weitere Punkte, die uns und Ihnen wichtig sind, einbauen. Es ist gut, Sie hinter uns zu wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir