Frage von Thomas G. • 23.08.2024
Ist das Wohngeld und Teilzeitarbeit (im Falle man hat genügt Einkommen insgesamt, mit den nicht schädliche Leistungen) einen Ablehnungsgrund für die Einbürgerung? In welchen § vom Gesetzt steht es?
Antwort von Hakan Demir SPD • 28.08.2024
Sehr geehrter Herr G.,
danke für die Frage.
Wohngeldbezug steht einer Einbürgerung nicht im Wege. Sie müssen nachweisen können, dass Sie - langfristig - in der Lage sind, für Ihren Lebensunterhalt eigenständig aufzukommen.
Schauen Sie gerne mal bei dem Quick Check auf der Seite des Berliner Landesamtes für Einwanderung (https://service.berlin.de/dienstleistung/318998/, weiter unten unter "Jetzt online erledigen"), ob Sie alle Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich auch gerne an eine Migrationsberatungsstelle in Ihrem Ort. Eine Übersicht finden Sie hier: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/?typ=MBE.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir