Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.06.2024

Die Abfolge der alternativen Identitätsklärungsmöglichkeiten wurde vom Bundesverwaltungsgericht anhand eines Stufenmodells entwickelt. Auf jeder Stufe muss alles objektiv mögliche und subjektiv zumutbare von den Einbürgerungsbewerber:innen unternommen werden, um den Nachweis zu erbringen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 14.06.2024

Wohngeld ist eine Leistung nach SGB I. Der Erhalt von Wohngeld ist zwar nicht explizit im Aufenthaltsgesetz in der Liste der unschädlichen öffentlichen Mittel aufgeführt. Es gibt aber Rechtsprechung dazu, dass der Bezug von Wohngeld dann nicht als Verstoß gegen die eigenständige Lebensunterhaltsicherung gilt, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Wohngeld bereits gesichert ist.

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