Ab dem 27. Juni tritt die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich. Sie können ab dann eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen ohne die deutsche zu verlieren.
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII.
Ja, das ist möglich. Eine Einbürgerung hängt nicht vom Alter oder Ausbildungsstand ab.
Die Abfolge der alternativen Identitätsklärungsmöglichkeiten wurde vom Bundesverwaltungsgericht anhand eines Stufenmodells entwickelt. Auf jeder Stufe muss alles objektiv mögliche und subjektiv zumutbare von den Einbürgerungsbewerber:innen unternommen werden, um den Nachweis zu erbringen.
Wohngeld ist eine Leistung nach SGB I. Der Erhalt von Wohngeld ist zwar nicht explizit im Aufenthaltsgesetz in der Liste der unschädlichen öffentlichen Mittel aufgeführt. Es gibt aber Rechtsprechung dazu, dass der Bezug von Wohngeld dann nicht als Verstoß gegen die eigenständige Lebensunterhaltsicherung gilt, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Wohngeld bereits gesichert ist.
Ich habe mich dazu mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung gesetzt, die schnellstmöglich die technischen Voraussetzungen zur Beantragung der Chancenkarte auch aus dem Iran heraus sicherstellen.