Von der türkischen Wehrpflicht entbindet Sie eine zusätzliche Staatsbürgerschaft allerdings nicht.
Abgesehen von unwirksamen Einbürgerungen oder Verzicht durch die Person selbst darf der deutsche Pass nur bei Eintritt in ausländische Streitkräfte bzw. eine terroristische Gruppe im Ausland entzogen werden.
Die von Ihnen angesprochenen 4 Jahre sind ein Anwendungshinweis des Bundesinnenministeriums, wie der Zeitraum "noch nicht seit x Jahren im Inland" interpretiert werden soll - nämlich so, dass ein 4-jähriger Aufenthalt genügt
Die Umsetzung der noch offenen Vorhaben des Koalitionsvertrags befindet sich noch in der Planung. Ich kann Ihnen daher noch keine Auskunft zu Zeitplan und nächsten Schritten geben.
Ob in Ihrem konkreten Fall mindestens ein Monat des früheren Aufenthalts angerechnet wird, damit Sie die 5 Jahre Voraufenthaltszeit erfüllen, kann ich Ihnen nicht sagen. Diese Entscheidung trifft die zuständige Behörde.
Libyen würde nicht annähernd die menschenrechtlichen Anforderungen auch der neuen Regeln in der Asylverfahrensverordnung (und auch nicht die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention) erfüllen.