Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.06.2024

Abgesehen von unwirksamen Einbürgerungen oder Verzicht durch die Person selbst darf der deutsche Pass nur bei Eintritt in ausländische Streitkräfte bzw. eine terroristische Gruppe im Ausland entzogen werden.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 05.07.2024

Libyen würde nicht annähernd die menschenrechtlichen Anforderungen auch der neuen Regeln in der Asylverfahrensverordnung (und auch nicht die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention) erfüllen.

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