
Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, im Einbürgerungsverfahren sind und bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Einbürgerungsbehörde mit Blick auf das noch laufende Gesetzgebungsvorhaben eine Fristverlängerung zu beantragen bis das neue Gesetz in Kraft tritt.