Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
99 %
998 / 1010 Fragen beantwortet
Frage von Omega S. •

Ist ein Einbürgerungsantrag sinnvoll, wenn schon nach der aktuellen Gesetzeslage alle Voraussetzungen gegeben sind, die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft aber sehr lange dauern würde?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich nach der aktuellen Gesetzeslage noch meine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müsste - ein Prozess, der bei den Behörden meines Herkunftslandes bis zu zwei Jahren in Anspruch nehmen kann.

Würde sich eine Gesetzesänderung also auch auf laufende Anträge auswirken, z.B. wenn in meinem Fall die Ausländerbehörde auf die Auflösung meiner bisherigen Staatsbürgerschaft wartet, dies dann aber durch die neue Gesetzgebung plötzlich nicht mehr nötig ist?

Herzlichen Dank im Voraus!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Liebe Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mehrstaatigkeit wird mit der Reform für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Stand jetzt sind die zuständigen Einbürgerungsbehörden an das gegenwärtig geltende Recht gebunden, welches noch keine Mehrstaatigkeit vorsieht.

Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, im Einbürgerungsverfahren sind und bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Einbürgerungsbehörde mit Blick auf das noch laufende Gesetzgebungsvorhaben eine Fristverlängerung zu beantragen bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Gegebenenfalls können Einbürgerungsbehörden auch die Aussetzung bzw. ein Ruhen des Einbürgerungsverfahrens anordnen. Das müssen Sie mit Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde direkt klären.

Geplant ist, dass die Staatsangehörigkeitsreform vor dem Sommer beschlossen wird und damit in Kraft tritt. Spätestens dann sind mehrere Staatsangehörigkeiten möglich und Sie müssen bei der Einbürgerung Ihre jetzige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD